Kurzanleitung zur Erstellung Ihrer Betriebsgenehmigung
Für die Beantragung einer Betriebsgenehmigung (neu oder bestehend), öfters auch bekannt als SORA (Specific Operator Risk Assessment) sind folgen Schritte zu befolgen.
Antragsbezogene Kommunikation
Sämtliche Kommunikation (E-Mail, Telefon, Post) mit dem LBA bezüglich eines Antrags hat grundsätzlich vom Antragsteller zu erfolgen.
Antragsteller ist der Betreiber des UAS, gemäß der Betreiberregistrierung beim LBA (Halter der e-ID).
Lassen Sie sich durch uns oder eine andere Beratungsfirma unterstützen, so muss die Kommunikation mit dem LBA dennoch nur durch Sie, den offiziellen Antragsteller, zu erfolgen.
Bitte übersenden Sie dem LBA bei der erstmaligen Kontaktaufnahme das Formular „Einbindung von Beraterfirmen“, welches auf der LBA Homepage zu finden ist.
Antragsbearbeitung & Kosten durch das LBA
Stand Dez 2024 dauert eine Antragsprüfung ca. 3-4 Monate. Eine Freigabe nach der Prüfung bei 100% korrektem Antrag nur einige Tage. Sie erhalten nach der Prüfung eine Freigabe oder eine Rückmeldung zu Punkten, die Sie dann in Ihrem Antrag verbessern müssen, da das Sicherheitsniveau Ihres Konzeptes zu gering ist oder nicht hinreichend genug bewiesen wurde. Hierzu wird sich ein Prüfer bzw. Prüferin mit Ihnen in Verbindung setzen.