27.02.23

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Rehkitzrettung mit der Drohne

Jetzt Förderung zur Rehkitzrettung sichern - bis zu 4000 €!


Der Frühling steht vor der Tür und die Mahd beginnt - für einige heißt das Überleben und für andere könnte das den Tod bedeuten


 

Ein kleiner Lebensretter für die Natur

Der Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft bietet nicht nur die Möglichkeit den Pflanzenstatus zu ermitteln oder die Ausbringung von Pestiziden und Düngemittel, sondern kann auch Tiere vor Verstümmelung oder gar dem Tod bewahren.
Insbesondere rücken hier die Rehkitze in den Vordergrund, da sich diese in den ersten Lebenswochen in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen aufhalten und verstecken. Das bedeutet meist eine zeitaufwendige und oft kostenintensive Suche, bevor der Bauer mit dem Mähen beginnen kann. 

Schätzungen zufolge werden jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd verletzt oder gar getötet. Nicht nur die betroffenen Wildtiere sind dadurch gefährdet, sondern auch die Nutztiere im Stall, welche später das durch den Kadaver mit Giftstoffen kontaminierte Futter aufnehmen. Diese Giftstoffe können z. B. bei Rindern bis zum Tode führen.


Jetzt Förderung zur Rehkitzrettung sichern - bis zu 4000 €!

Die Anschaffung von Drohnen wird auch im Jahr 2023 ab dem 1. März vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert. Insgesamt bringt die BMEL eine Förderung in Höhe von zwei Millionen Euro auf den Weg.

Wer wird gefördert?

Eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgabe die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehört, dürfen einen Förderantrag stellen.

Was wird gefördert?

Es werden nur Drohnen gefördert, die Aktiv zur Rehkitzrettung beitragen können. Darunter fallen alle Drohnen, die neben einer Echtbildkamera, eine integrierte Wärmebildkamera (mind. kompatibel) besitzen. Unter anderem ist eine Mindestflugzeit von 20 Minuten vorausgesetzt. Außerdem muss die Drohne eine Return-to-Home-Funktion haben. Zusatzkosten im Sinne von zusätzlichem Equipment wie weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, etc. sind ebenfalls förderfähig.

Wie hoch ist die Förderhöhe?

Je Antragsteller werden im Jahr 2023 i. d. R. maximal zwei Drohnen inkl. Zubehör gefördert. Die Förderquote ist auf 60 % der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4000 Euro pro Drohne festgelegt worden.

Wie läuft der Antrag ab?

Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden. Nachdem der Antrag von der BLE geprüft und freigegeben worden ist, kann der Kauf der Drohne stattfinden.
Die Drohne muss nach dem Erstelldatum der Eingangsbestätigung bestellt und erworben worden sein, sonst kann diese nicht zur Förderung zugelassen werden!
Im zweiten Schritt wird nach dem Kauf der Drohne ein Auszahlungsantrag bis zum 1. September 2023 gestellt. Die Auszahlung erfolgt dann im Anschluss.

Förderantrag  Detaillierter Ablauf



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