13/03/2024
Neue Informationen zu Standardszenarien 2024
Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichte neue Informationen zu den Standardszenarien STS-01 und STS-02.
Wir möchten diese Informationen mit Ihnen teilen:
Die Standardszenarien bieten eine alternative Betriebsvariante in der speziellen Kategorie. Konkrete Maßnahmen zur Risikominderung des UAS-Betriebs werden festgelegt, deren Einhaltung vom UAS-Betreiber erklärt werden muss. Dieser Prozess ermöglicht eine schnelle Betriebsaufnahme, da die Prüfung des Betriebshandbuchs durch das LBA entfällt und der UAS-Betrieb unmittelbar nach der Bestätigung der Betriebserklärung aufgenommen werden kann.
Dieser vereinfachte Prozess geht jedoch mit einer höheren Verantwortung für den UAS-Betreiber einher, der sich verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen einzuhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass zwischen europäischen und nationalen Standardszenarien unterschieden wird.
Seit dem 01.01.2024 können Betriebserklärungen zu den folgenden europäischen Standardszenarien eingereicht werden:
- Betrieb innerhalb der direkten Sichtweite (VLOS)
- UAS der Klasse C5 oder Klasse C3 mit entsprechendem Zusatzbausatz
- Flughöhe bis 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (Ausnahme künstliches Hindernis)
- Festlegen eines kontrollierten Bereiches am Boden, innerhalb dessen der UAS-Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten
- Erstellen eines Betriebshandbuchs entsprechend der Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947
- Fernpilot: Inhaber des Fernpiloten-Zeugnisses über STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) und Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Ausbildung und Beurteilung für das STS-01 (anerkannte Stelle)
- Betrieb außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS)
- Einsatz eines Luftraumbeobachters
- UAS der Klasse C6 oder Klasse C3 mit entsprechendem Zusatzbausatz
- Flughöhe bis 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (Ausnahme künstliches Hindernis)
- Festlegen eines kontrollierten Bereiches am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet, innerhalb dessen der UAS-Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten
- Erstellen eines Betriebshandbuchs entsprechend der Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947
- Fernpilot: Inhaber des Fernpiloten-Zeugnisses über STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) und Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Ausbildung und Beurteilung für das STS-02 (anerkannte Stelle)